Integration

Integrative Kindertageseinrichtungen sind alle unter Abs. 1 genannten Einrichtungen, die von bis zu einem Drittel, mindestens aber von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht werden.“ (Art. 2 Absatz 3 BayKibiG)

 

Im Gemeindekindergarten Geltendorf können in der Bärengruppe und in der Mäusegruppe Kinder auf einem Integrationsplatz betreut werden. Dabei muss nicht von einer Behinderung im klassischen Sinne die Rede sein. „Von Behinderung bedroht“ sind dabei diejenigen Kinder, die auf Grund eines erhöhten Förderbedarfs Schwierigkeiten haben, sich in die Kindergartengruppe zu integrieren. Das Spektrum an Förderungen ist also breit gefächert: so sind zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Sprache oder im sozialen Bereich sowie geistige oder körperliche Einschränkungen mit dabei.

 

Im Hort wollen wir die Integrationsförderung im Jahr 2021/22 in Angriff nehmen, damit wir die Rahmenbedingungen für die Kinder schaffen können, die einen erhöhten Förder- oder Begleitungsbedarf haben.

 

Wann braucht ein Kind einen integrativen Platz?

Es gibt zwei Möglichkeiten: ein Kind besitzt von Geburt an einen oder mehrere Entwicklungsrückstände (z.B. auf Grund von Gehörlosigkeit, Autismus o.ä.) oder aber uns fallen im Gruppenalltag Schwierigkeiten bei der Integration in die Gruppe auf. Diese können aus verschiedensten Gründen entstehen, wie z.B. Konzentrationsschwierigkeiten, Probleme bei der Impulssteuerung usw.

Wie bekommt mein Kind einen integrativen Platz?

  1. Der Bedarf ist bekannt. Sie informieren uns bei der Anmeldung darüber. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Formalitäten
  2. Wenn uns ein Bedarf im Gruppenalltag auffällt, suchen wir das Gespräch mit Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen. Die Frühförderstelle Landsberg ist unser Kooperationspartner und kann durch einen Entwicklungstest mit Vor-und Nachgespräch mit Ihnen den Bedarf feststellen. Das kann bedeuten, dass das Kind auf einem heilpädagogischen Platz optimalere Förderung erhält.

Was macht eine Integrationsgruppe aus?

Eine Integrationsgruppe bedeutet, dass mindestens drei, höchstens aber fünf Kinder einen heilpädagogischen Platz (Integration) belegen und dadurch die Gruppengröße auf bis zu 15 Kinder reduziert wird. Der Alltag einer Integrationsgruppe wird durch den Bedarf der Kinder bestimmt. Wir bemühen uns, dass jedes Kind soweit möglich überall teilhaben kann. Darüber hinaus ist es möglich, Ergotherapie oder Logotherapie im Kindergarten zu erhalten. Hierfür kommen externe Therapeuten zu uns ins Haus.

 

Was passiert in der Förderung?

Es kommt wöchentlich eine feste Integrationsfachkraft der Frühförderstelle in die Gruppe und unterstützt das Kind durch gezielte und individuelle Förderung (entweder in der Gesamtgruppe, in einer Kleingruppe oder durch Einzelförderung). Die Gruppenerzieher führen die Förderung in der Gruppe fort. Dazu finden regelmäßig Teambesprechungen der Integrationsfachkraft mit dem Kindergartenpersonal statt, um einen intensiven Austausch zu ermöglichen.

 

Wie werden die Regelkinder in einer Integrationsgruppe gefördert?

Die Regelkinder werden natürlich genauso fördert wie in jeder anderen Gruppe. Dabei beobachten wir den Entwicklungsstand und unterstützen, fördern und regen eine Weiterentwicklung an. Die Regelkinder werden in die Integrationsförderung miteinbezogen (z.B. gemeinsames Spielangebot).

 

Einmal Integration, immer Integration?

Der Bezirk bewilligt je nach Diagnose eine einjährige Förderung oder eine Förderung bis zum Übertritt an die Schule. Somit entfällt mit Schulbeginn der Status. Die Schule erhält durch uns keine Informationen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind. Selbstverständlich wird auch während der Kindergartenzeit nicht bekannt gegeben, wer einen Integrationsplatz besetzt.

 

Was bedeutet das für uns als Eltern?

Für die Förderung ist eine Zusammenarbeit von Frühförderstelle, Kindergartenpersonal und Eltern notwendig. Es finden regelmäßig Elterngespräche für eine optimale Förderung statt.

 

Was kostet die Integration?

Die zusätzlichen Kosten für die Förderung trägt der Bezirk Oberbayern. Sie zahlen also weiterhin nur den Kindergartenbeitrag.