Beiträge

Kindergarten und Hort:

 

Gültig ab 01.09.2024

 

 

Beiträge Kindergarten ab 01.09.2024

 

 


 

Ferienbuchungen Hort:  Die Eltern zahlen gemäß der gesetzlichen Vorgabe aus dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit längerer Buchungszeit im Kalenderjahr während der Ferien
  ab 15 Tagen         einen Kalendermonat
  ab 30 Tagen         zwei Kalendermonate
  ab 45 Tagen         drei Kalendermonate
  den höheren Elternbeitrag der entsprechenden Stundenkategorie.