Kindergarten und Hort:
Gültig ab 01.09.2024
Ferienbuchungen Hort: | Die Eltern zahlen gemäß der gesetzlichen Vorgabe aus dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit längerer Buchungszeit im Kalenderjahr während der Ferien |
ab 15 Tagen einen Kalendermonat | |
ab 30 Tagen zwei Kalendermonate | |
ab 45 Tagen drei Kalendermonate | |
den höheren Elternbeitrag der entsprechenden Stundenkategorie. |