• Informationen über die Planung und Ausführung der Grundstücksentwässerungsanlage und die einzureichenden Entwässerungspläne finden Sie unter den Punkten 01 bis 05 (Bauherren und Planer).
• Die Anträge 06 und 07 sind in jedem Falle und mit Angabe des geplanten Einzugstermins vollständig ausgefüllt vom Bauherrn einzureichen auch wenn bereits Anschlußschächte auf dem Grundstück vorhanden sind.
• Wenn auf Ihrem Grundstück zusätzliche Anschlüsse (zu den vorhandenen) hergestellt werden sollen, schicken Sie uns bitte rechtzeitig die „08 Kostenübernahmeerklärung“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück (Bauherr).
• Die wichtigsten Ortssatzungen finden Sie unter den Punkten A04, A11, A16 und A21 (Bauherren und Planer). Sämtliche Satzungen finden Sie im Bereich Rathaus und Politik / Ortsrecht
• "13 Formblatt für Miete Standrohr, Wasserzähler und Rückflussverhinderer" (für Baufirmen, Kanalspülung, Veranstaltungen).
Alle Geräte auf diesem Formblatt werden generell vom Personal des Wasserwerks Geltendorf installiert und wieder abgebaut. Wenn Sie ein entsprechendes Gerät benötigen, setzten Sie sich bitte mit dem Wasserwart (Handy-Nr. 0175/5415725) in Verbindung. Die Kaution ist vorab bei der Gemeindekasse zu entrichten. Hierzu wird bereits das ausgefüllte Formblatt benötigt. Die ausgewiesene Einsatzpauschale beeinhaltet den einmaligen Ein- und Abbau der Geräte.
• Installateuerverzeichnis