Die Pflicht, bei größeren Neubauten einen Spielplatz zu errichten, wird nicht mehr vom Freistaat vorgeschrieben. Stattdessen dürfen die Städte und Gemeinden künftig selbst entscheiden, ob und wie sie eine solche Regelung treffen.
Der Gemeinderat Geltendorf hat sich daher mit dem Thema in seiner Sitzung vom 24.07.2025 beschäftigt. Ziel ist es, auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass Kinder in neuen Wohngebieten Platz zum Spielen haben – ohne dass es für Bauherren unnötig kompliziert oder teuer wird.
Es wurde ein Entwurf für eine gemeindliche Spielplatzsatzung besprochen. Dieser orientiert sich an einem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags, der gemeinsam mit dem Bauministerium erarbeitet wurde
Die Satzung sieht vor, dass bei neuen Wohnanlagen mit mehr als fünf Wohnungen weiterhin Spielplätze eingeplant werden sollen – es sei denn, der Bauherr zahlt eine Ablöse. Diese Ablöse wäre zum Beispiel bei Studenten- oder Seniorenwohnungen möglich und dürfte maximal 5.000 Euro betragen. Dieses Geld soll dann zweckgebunden verwendet werden, u. a. für Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde.
Mit der neuen Satzung, die zum 01. Oktober 2025 in Kraft tritt, möchte der Gemeinderat sicherstellen, dass auch nach der Gesetzesänderung genug Raum für Kinder bleibt – sei es direkt im Wohngebiet oder durch gut ausgestattete öffentliche Anlagen. Gleichzeitig soll die Regelung fair und umsetzbar für Bauträger sein.