Bewerbungsphase 2026 auf das Grundstück Fl.Nr. 566/28

Bewerbungsphase für die gemeindlichen Grundstücke gestartet - Bewerbungsschluss: 07.09.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Interessenten an Baugrundstücken in unserer Gemeinde,

 

die Bewerbungsphase ist gestartet. Bis einschließlich Mo., 07.09.2026 können Sie sich mit dem folgenden Bewerbungsformular auf das angebotenen Grundstücke im Baugebieten Grübelanger in Walleshausen bewerben:

 

 

FlNr. 566/28, Gemarkung Walleshausen (Doppelhaushälfte mit 316 m²) - (Lageplan)

 

Das gemeindlichen Grundstücke wird zum Marktwert von 180.120,00 € angeboten (ohne weitere Vergabekriterien) . 
Der Marktwert wird für dieses Grundstück im Baugebiet Grübelanger in Walleshausen wurde auf 570,00 € / m² festgesetzt.

Die Erschließungskosten sind damit abgegolten.
Es entscheidet das Los.

 

Hier auch die Verlinkung den entsprechenden Bebauungsplänen: Grübelanger

 

Bewerbungsformular 566-28 zum Download

 

Ihre Bewerbung können Sie postalisch an die Gemeinde Geltendorf, z.H. Herrn Naumann, Schulstraße 13, 82269 Geltendorf senden, persönlich bei uns im Rathaus abgeben oder mittels Upload über den

 

Link https://geltendorf.box.bayern.de/s/jYTvQXzpZrfnUUo datenschutzsicher online einreichen.

 

Hierbei müssen Sie das Kennwort Vergabe!Bau!Grund2026! eingeben.

 

Wir bitten Sie vor dem Hochladen den Bewerberbogen mit Ihren Namen und Fl.Nr. zu benennen. (Beispiel: Mustermann_Max_Bewerbung_566-28.pdf).

 

Sie erhalten in allen Fällen innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung.

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Herrn Naumann (Tel.: 08193 – 9321 31, patrick.naumann@geltendorf.de) wenden.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Bewerbung!

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

Wir wollen auf folgende Punkte hinweisen, die bei einem Erwerb in der notariellen Urkunde aufgenommen werden:

 

Der Käufer verpflichtet sich,

  • innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Bau des Wohnhauses zu beginnen (Fundament/Bodenplatte bzw. Keller inklusive Kellerdecke müssen fertiggestellt sein),
  • das Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren vollständig bezugsfertig zu errichten, einschließlich Außenputz und Außenanlagen

 

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