Die bisher vom Staat vorgeschriebene Pflicht, bei Neubauten oder Nutzungsänderungen Stellplätze für Autos zu schaffen, entfällt. Künftig liegt es in der Verantwortung der Städte und Gemeinden, ob und in welchem Umfang sie diese Pflicht beibehalten.
In Geltendorf gibt es bereits seit 1994 eine eigene Stellplatzsatzung. Diese ist zwar noch gültig, entspricht aber nicht mehr in allen Punkten den aktuellen Anforderungen. Vor allem mit Blick auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen empfiehlt es sich, die Satzung zu überarbeiten und an die heutige Situation sowie an die Bedürfnisse vor Ort anzupassen.
Bisher wurde je nach bewohnten Quadratmetern entschieden, wieviel Stellplätze vorgewiesen werden müssen. Künftig werden grundsätzlich zwei Stellplätze pro Wohnung verlangt.
In der Sitzung des Gemeinderates Geltendorf am 24. Juli 2025 wurde ein neuer Satzungsentwurf vorgestellt, der auf einem Muster des Bayerischen Gemeindetags basiert.
Ziel der neuen Stellplatzsatzung ist es, für Bauherren, Planer und Bürgerinnen und Bürger klare und faire Regeln zu schaffen. Dabei soll sichergestellt werden, dass bei neuen Bauvorhaben ausreichend Parkraum vorhanden ist – sei es auf dem Grundstück selbst oder über eine Ablöse, mit der die Gemeinde Stellplätze an anderer Stelle schafft. Gleichzeitig werden umweltfreundliche Mobilitätsformen wie das Fahrrad stärker berücksichtigt, und auch die Möglichkeit zur Förderung von Elektromobilität wird in den Blick genommen.
Die Gemeinde kann künftig selbst festlegen, wie viele Stellplätze bei Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen – allerdings nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze, die der Freistaat vorgibt. Auch die sogenannte Stellplatzablöse wird neu geregelt: Dabei zahlt der Bauherr einen festgelegten Betrag an die Gemeinde, wenn er keine Stellplätze auf dem Grundstück selbst schaffen kann. Dieses Geld wird dann gezielt für die Verbesserung der örtlichen Parksituation oder den Ausbau alternativer Mobilitätsangebote eingesetzt.
Die Stellplatzablöse liegt im Ermessen der Gemeinde und gilt nur für Neubauvorhaben.
Die neu erlassene Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge tritt am 01. Oktober 2025 in Kraft.