Einsatzplan der Gemeinde Geltendorf bei kritischen Situationen

Zweck dieses Einsatzplanes ist es, Katastrophen abzuwehren, die Sicherheit und Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern. Zur Erfüllung dieses Zwecks hat der Krisenstab die Aufgabe, alle Organisationen und Einrichtungen, sowie die gesamte Bevölkerung der Gemeinde unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen, um eine möglichst wirksame Hilfe zu gewährleisten.

Er hat ferner dafür zu sorgen, dass Schäden und Verluste an Leben und Vermögen der betroffenen Einwohner so gering wie möglich gehalten werden.

Krisenstab

Bei kritischen Situationen im Gemeindebereich (z.B. Hochwasser, Seuchen usw.) wird ein Krisenstab gebildet. Der Krisenstab hat die Aufgabe Einsätze zu leiten und Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren und Schäden zu veranlassen, soweit nicht Weisungen seitens des Landratsamtes Landsberg a. Lech als Katastrophenschutzbehörde vorliegen.

 

Leitung des Krisenstabes

Leiter des Krisenstabes ist der 1. Bürgermeister; bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung der 2. Bürgermeister.

 

Sitz des Krisenstabes

Die Einsatzleitung wird im Sitzungssaal der Gemeinde Geltendorf eingerichtet und ist unter der Telefonnummer 08193/9321-28 erreichbar.

Sollte der Krisenschwerpunkt nur einen der Gemeindeteile betreffen, wird die Einsatzleitung in dem jeweiligen Feuerwehrgerätehaus des betroffenen Ortsteils eingerichtet und ist unter folgender Telefonnummer erreichbar:

 

Geltendorf 08193/9984041

Walleshausen 08195/8822

Kaltenberg 08193/9983947

Hausen 08193/4300

 

Einberufung des Krisenstabes

Im Einsatzfall werden die nach Lage des Falles erforderlichen Mitglieder des Krisenstabes vom 1. Bürgermeister aufgerufen. Die Krisenstabsmitglieder unterbreiten dem 1. Bürgermeister über die zu treffenden Maßnahmen Vorschläge und ordnen nach dessen Weisung für ihren Aufgabenbereich die erforderlichen Einsätze an.

 

Weisungsrecht

Die Mitglieder des Krisenstabes sind im Krisenfall gegenüber jedem Mitarbeiter der Gemeinde Geltendorf ohne Rücksicht auf dessen Stellung weisungsbefugt.

 

Entscheidungsbefugnis

Entscheidungen von wichtiger Bedeutung trifft der 1. Bürgermeister allein. Ist der 1. Bürgermeister oder sein Vertreter nicht erreichbar oder eine vorherige Anhörung nicht möglich, entscheidet der Krisenstab nach dem Mehrheitsprinzip.

Entscheidungen vor Ort trifft der jeweilige Einsatzleiter der Feuerwehr.

 

Aufgabenverteilung und Maßnahmen

Bei akuter Gefährdung hat der Krisenstab die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

 

Zusammensetzung des Krisenstabes

 

Mitglieder Vertreter
1. Bürgermeister 08193/9321-11 2. Bürgermeisterin 08193/9321-11
Robert Sedlmayr 08193/5357 Marion Wisura 08193/7664
Gesch.leitender Beamter 08193/9321-31 Stellvertreter 08193/9321-17
Naumann Patrick 0176/57692709 Robert Lampl 0176/56757674
Wasserwart
Klaus Deggendorfer 0175/5415725    
Klärwärter
Kläranlage 08195/1788 0176/34506533