Aktuelle Info vom LRA LL (Abfallwirtschaft) vom 22.10.2024
Im Jahr 2024 fallen Hl. Abend und Silvester jeweils auf einen Dienstag.
Um - wie jedes Jahr - eine einheitliche Regelung zu erreichen, bitten wir um Beachtung des § 6 Abs. 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), wonach die Beschäftigten am 24. Dezember (Hl. Abend) und 31. Dezember (Silvester) unter Fortzahlung des Entgeltes nach § 21 von der Arbeit freigestellt werden.
Die Wertstoffhöfe sind daher an beiden Tagen geschlossen zu halten.