Bei einem Mieterwechsel ist keine Meldung zu veranlassen, da in diesem Fall der Vermieter selbst für die Abrechnung zuständig ist. Wir sind Ihnen jedoch bei Fragen behilflich.
Beim Verkauf eines Objekt, ist der Zählerstand der Gemeinde mitzuteilen, um eine Abrechnung für den bisherigen Eigentümer bzw. ein Vorauszahlungsbescheid für den neuen Eigentümer berechnen zu können.
Für jeden Zähler ist eine eigene Meldung notwendig.
Sie können sich das entsprechende Formular auch herunterladen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie dann entweder per Post oder per Fax an die Gemeindeverwaltung.