Grabgebühren

für die Friedhöfe in Geltendorf, Walleshausen und Hausen
ab 01.01.2018

Auskunft: Marina Reichel

 

siehe hierzu auch unter Ortsrecht die aktuellen Satzungen

 

 

Die Nutzungsdauer eines Grabes beträgt aufgrund eines Sterbefalles immer 20 Jahre (außer Kinder- und Urnengrab). Sollte eine Verlängerung anstehen, so kann eine Nutzungsdauer von 10 Jahren gewährt werden. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Nutzungsdauer des letzten Sterbefalles bereits abgelaufen ist.