Das Finanzamt legt den Messbetrag fest
(Die alleinige Zuständigkeit liegt hier beim Finanzamt Landsberg am Lech)
Die Gemeinde Geltendorf erstellt auf dieser Grundlage den Grundsteuerbescheid; hier sind die zu zahlenden Beträge aufgefüht
(Vollzug der vom Finanzamt übermittelten Daten)
Etwaige Korrekturen bei der Höhe der Grundsteuer sind ausschließlich aufgrund eines neuen Messbetragsbescheides durch das Finanzamt Landsberg am Lech möglich!
Die Gemeinde Geltendorf muss auch evtl. unrichtige Messbescheide vollziehen und auf die Zahlung der Grundsteuer bestehen.
Sollte sie gegen den Grundsteuerbescheid des Gemeinde Geltendorf Einwände haben, hat dies keine Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Grundsteuer, da der Messbetragsbescheid des Finanzamtes bindend ist. Auch die Zahlungsverpflichtung bleibt hier unbenommen.
Bei Zweifel an der Höhe des Messbetrages und der hierdurch festgesetzten Grundsteuer bitten wir Sie, sich direkt an das Finanzamt Landsberg am Lech zu wenden (Tel. 08193 / 332 - 0) und von Anfragen bei uns abzusehen! Wir können Ihnen in diesen Fällen nicht weiter helfen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Wir werden voraussichtlich ab Mitte Dezember 2024 die ersten Grundsteuerbescheide für 2025 verschicken. Ab Anfang Januar 2025 erfolgt, dann der weitere/restliche Versand.
Desweiteren wird für die telefonische Erreichbarkeit eine Hotline eingerichtet. Die Durchwahl lautet 08193/9321-35. Diese ist voraussichtlich ab Mitte Dezember 2025 geschalten.
Die voraussichtlichen Hotlinezeiten sind: jeweils Mo. von 16.00 - 18.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr (Änderungen werden wir hier einstellen).
Sie können uns jederzeit Ihre Fragen auch per eMail an die steueramt@geltendorf.de senden. Wir weisen daraufhin, dass es auch hier auf Grund des zu erwartenden, hohen Anfalls Verzögerungen bei der Beantwortung geben kann.
Danke für Ihr Verständnis.
Ihr Steueramt der Gemeinde Geltendorf