Grundsteuerreform 2025

Informationen und Zuständigkeiten bei Fragen und Einwänden zur Höhe der Grundsteuer

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in der 4. Kalenderwoche wurden die Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Bescheide auf Grundlage des Messbetrags erstellt wurden. Dieser wird in alleiniger Zuständigkeit vom Finanzamt Landsberg am Lech festgesetzt.
           

Der von uns erstellte Grundsteuerbescheid multipliziert diesen Messbetrag lediglich mit dem Hebesatz. Das Ergebnis ist dann die zu zahlende jährliche Grundsteuer ab 2025.

 

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2024 wurde ein Hebesatz von 340 Prozentpunkten für Grundsteuer A und Grundsteuer B beschlossen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

 

Etwaige Korrekturen bei der Höhe der Grundsteuer sind ausschließlich aufgrund eines neuen Messbetragsbescheides möglich. Dieser muss durch das Finanzamt Landsberg am Lech erstellt werden.
Selbst ggf. offensichtlich unrichtige Messbescheide müssen von uns verbeschieden werden. Auch die Zahlung der Grundsteuer muss dann entsprechend erfolgen.

 

Sollte sie gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Geltendorf Einwände haben, hat dies keine Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Grundsteuer, da der Messbetragsbescheid des Finanzamtes bindend ist. Auch die Zahlungsverpflichtung bleibt hier unbenommen.

 

Bei Zweifeln an der Höhe des Messbetrages und der hierdurch festgesetzten Grundsteuer bitten wir Sie, sich direkt an das Finanzamt Landsberg am Lech zu wenden (Tel. 08193 / 332 - 0)  und von Anfragen bei uns abzusehen.

 

Weitere allgemeine Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

 


 

Für die telefonische Erreichbarkeit bei allen Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid, die nicht den Messbetrag betreffen, haben wir eine Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie unter 08193/9321-35. Diese ist bis vorausichtlich Ende Februar geschalten.

 

Die Hotlinezeiten sind: Montag von 16.00 - 18.00 Uhr und Dienstag sowie Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr.

 

Sie können uns jederzeit Ihre Fragen auch per eMail an steueramt@geltendorf.de senden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der hohen Zahl an Anfragen zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann. Sie erhalten eine automatische Bestätigung des Eingangs Ihrer Mail und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Ihr Steueramt der Gemeinde Geltendorf