Im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Jahr hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.11.2024 beschlossen, die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 wie auch den Hebesteuersatz für die Gewerbesteuer auf 340%-Punkte festzusetzen. Die Hebesätze sind waren seit 2017 unverändert. Diese Festlegung ist notwendig, um den Haushaltsausgleich zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Gemeinde für eine zukunftsträchtige Entwicklung zu schaffen.
Im Zuge der Grundsteuerreform von Bund und Land wäre bei der Grundsteuer eine Anpassung der Hebesätze auf etwa 275%-Punkte geboten, um eine aufkommensneutrale Regelung zu erreichen, wie sie von Bundes- und bayerischer Landesregierung immer wieder beworben wird. Das bedeutet, dass die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer denselben Ertrag einbringen würden, wie im aktuellen Jahr 2024. Für 2024 liegt das Grundsteueraufkommen bei 605.000 Euro. Bei den beschlossenen Hebesätzen von 340%-Punkten erwarten wir für 2025 ein Grundsteueraufkommen von etwa 700.000 – 750.000 Euro. Ein genauer Betrag kann noch nicht verlässlich prognostiziert werden, da seitens des Finanzamtes ca. 12 % der über 3.000 Fälle im Gemeindegebiet noch nicht abschließend bearbeitet sind.
Die Festsetzung der Hebesätze auf 340%-Punkte ist erforderlich, um die Durchführung zahlreicher notwendiger Investitionen zu ermöglichen, von denen ein Großteil zu unseren per Gesetz auferlegten Pflichtaufgaben zählt. Zu den geplanten größeren Investitionen in den Jahren 2025 ff gehören unter anderem:
- Erweiterung und Sanierung der Grundschule Geltendorf: Das bestehende Gebäude erfüllt nicht mehr die Anforderungen an eine moderne Grundschule. Außerdem muss der steigende Bedarf an Schul- und Nachmittagsbetreuungsplätzen gedeckt werden.
- Neubau einer weiteren Kindertageseinrichtung: Auch hier reichen die bestehenden Kapazitäten nicht aus.
- Neubau Mehrfamilienhaus in der Straße Am Bahnhof in Geltendorf: Es werden zwölf Wohnungen errichtet, bei denen die Mietpreise aufgrund einer staatlichen Förderung reduziert sind.
- Straßenbauprojekte: Zur Verbesserung und Erweiterung der kommunalen Infrastruktur sind hier in den folgenden Jahren erhebliche Investitionen im Unterhalt wie in der Erneuerung erforderlich.
- Neubau des Feuerwehrhauses in Hausen: Um die Sicherheit der Bürger langfristig zu gewährleisten, ist ein neues Feuerwehrhaus erforderlich.
- Grunderwerb: Für eine zukünftige Weiterentwicklung der Gemeinde sind auch Mittel für den Erwerb interessanter Grundstücke erforderlich.
- Wasserversorgung: Hier sind verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung unserer Wasserversorgung im Bereich Brunnen, Leitungsnetz und Aufbereitung notwendig.
Neben diesen Investitionen belasten insbesondere die deutlich gestiegene Umlage an den Landkreis (für 2025 über 4 Millionen Euro), gestiegene Personalkosten durch tarifliche Erhöhungen (allein 2024 über 10%) sowie in den letzten Jahren stark erhöhte Energiekosten den Haushalt. Auch die Kostensteigerungen in der Baubranche (Lohnkosten, Materialpreissteigerungen, Inflation) wirken sich erheblich auf die Ausgaben aus. Da zusätzlich seitens Bund und Land immer mehr Aufgaben auf die Gemeinden übertragen werden, ohne hierfür die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen, ist die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen weiter auseinandergegangen. Wie Sie der Presseberichterstattung entnehmen können, sind daher zahlreiche Gemeinden gezwungen, vom Gebot der Aufkommensneutralität der Grundsteuer abzuweichen. Dies liegt auch an den gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsaugleich:
Nach Artikel 62 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), sind wir verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die Ausgaben dürfen die Einnahmen hierbei nicht übersteigen. Sollte dennoch ein Defizit bestehen, müssen geeignete Maßnahmen zur Deckung des Defizits ergriffen werden. Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat entschieden, die Grundsteuerhebesätze und den Gewerbesteuerhebesatz maßvoll anzupassen, um hierdurch einen Beitrag zum Haushaltausgleich zu leisten und die gestiegenen Aufgaben bewältigen und notwendigen Investitionen verwirklichen zu können.
Die darüber hinaus in den kommenden Jahren erforderlichen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen werden erst dadurch möglich. Denn der gemeindlichen Haushalt 2025 samt Finanzplanung für die Folgejahre ist nur genehmigungsfähig, wenn die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde ausgeschöpft sind - in diesem Fall die Anpassung der Hebesätze. Eine zwingend erforderliche Kreditaufnahme für Investitionen wie die Schulerweiterung und weiteren für die Gemeinschaft wichtigen Investitionen und Maßnahmen setzt eben diese Anpassung der Einnahmepositionen voraus.
Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat bitten die Bürger um Verständnis für diese Entscheidung, die notwendig ist, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zu sichern und gleichzeitig den rechtlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich gerecht zu werden.