Immer wieder wird festgestellt, dass sich einige Personen nicht daran halten und an den Wertstoffsammelstellen allen möglichen Unrat außerhalb der dafür vorgesehenen Containern ablagern.
Wir weisen daraufhin, dass eine Überwachung der Containerplätze stattfindet.
Sollte hierbei jemand beobachtet werden, wird diese Person beim Landratsamt zur Anzeige gebracht.
Dieser Tatbestand wird mit Bußgeld geahndet.
Die gleiche Vorgehensweise wird bei den sogenannten "Wilden Müllablagerungen" angewandt.