Inforegister - Info und Hilfe

Worum geht's?

Seit dem 01. Februar 2003 ist es den Gemeinden in Bayern möglich, Melderegisterauskünfte über das Internet zu erteilen. Diese Möglichkeit steht Ihnen im Bereich der Gemeinde Geltendorf seit 01.01.2014 zur Verfügung.

Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft auf Papier erteilt.

 

Was wird benötigt?

Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein. Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei Kriterien alle drei erfasst, aber eins ist falsch, so muss die Anfrage trotzdem abgewiesen werden. Die Anschrift zählt nur dann als eine Angabe in diesem Sinne, wenn sie mindestens Ort, Straße und Hausnummer umfasst. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.

 

Was kostet die Online-Auskunft?

Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro. In der Regel wird bei der Registrierung ein Lastschrifteinzug vereinbart. Die angefallenen Gebühren werden dann monatlich oder bei geringerem Aufkommen vierteljährlich von Ihrem Konto mittels Lastschrift eingezogen.

 

Kann ich der Online-Auskunft widersprechen?

Jeder Bürger hat das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssten Sie dies dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sie können aber auch den Online-Antrag für Ihren Widerspruch nutzen.

 


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