Auskunft: Marina Reichel
siehe hierzu unter Ortsrecht die aktuelle Friedhofsgebührensatzung
Die Nutzungsdauer eines Grabes beträgt aufgrund eines Sterbefalles immer 20 Jahre (außer Kinder- und Urnengrab). Sollte eine Verlängerung anstehen, so kann eine Nutzungsdauer von 10 Jahren gewährt werden. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Nutzungsdauer des letzten Sterbefalles bereits abgelaufen ist.