Gebühren- und Nutzungsfestsetzung für das Bürgerhaus bei privaten Veranstaltungen

Für Privatveranstaltungen (z.B. geschlossene Gesellschaft oder Darbietungen, für welche Eintritt verlangt wird) schließen die Gemeinde Geltendorf und der Veranstalter folgende Nutzungsvereinbarung:

 

1. Für die Nutzung fallen folgende Entgelte an: 

 

Mo - Do (8.00-22.00 Uhr)

120,00 €

(8.00 -12.00 bzw. 13.00 -17.00 bzw. 18.00 - 22.00)

60,00 €

je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.

20,00 €

 

 

Fr (8.00 - 5.00 Uhr des folgenden Tages)

150,00 €

(8.00 - 12.00 bzw. 13.00 - 17.00 bzw. 18.00 - 05.00 Uhr des folgendes Tages)

75,00 €

je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.

30,00 €

 

 

Fr + Sa (Fr 8.00 - So 5.00)

250,00 €

 

 

Sa (8.00 - 5.00 Uhr des folgenden Tages)

150,00 €

(8.00 - 12.00 bzw. 13.00 - 17.00 bzw. 18.00 - 05.00 Uhr des folgendes Tages)

75,00 €

je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.

30,00 €

 

 

Sa + So (Sa 8.00 - So 22.00 Uhr)

200,00 €

 

 

So (8.00 - 22.00 Uhr)

120,00 €

(8.00 -12.00 bzw. 13.00 - 17.00 bzw. 18.00 - 22.00)

60,00 €

je zusätzl. Std. / bzw. Einzelstd.

20,00 €

 

 

Fr + Sa + So (Fr 8.00 - So 22.00 Uhr)

300,00 €

 

Des Weiteren wird eine Kautionszahlung von 150,00 Euro erhoben. Beide Beträge sind VOR der Veranstaltung in bar bei der Gemeindekasse einzubezahlen.

 

2. Für die Nutzung selbst wird folgendes vereinbart:

a) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Grundreinigung nach der Veranstaltung durchzuführen und die Räumlichkeiten in dem Zustand zurück zu geben, indem er sie übernommen hat. Vor und nach jeder Veranstaltung findet eine Begehung mit dem Hausmeister (Herrn Peukert) oder seiner Vertretung statt. Hierzu ist ein Termin mit Herrn Peukert (Tel.: 0176 / 444 26 242) zu vereinbaren. Ergibt die Begehung eine Abweichung des Zustandes, so werden die noch erforderlichen Reinigungsarbeiten auf Kosten des Veranstalters seitens der Gemeinde ausgeführt.

b) Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die nach der Überlassung an ihn am Bürgerhaus, seiner Einrichtung und seinen Außenanlagen entstehen, unabhängig davon, ob er selbst oder Dritte diese verursacht haben, ob sie verschuldet oder unverschuldet sind. Ausgenommen sind lediglich Schäden aufgrund höherer Gewalt.

c) Um Ruhestörung zu vermeiden ist ab 24.00 Uhr die Lautstärke entsprechend zu reduzieren.

d) Im gesamten Haus besteht Rauchverbot.

Wenn unter 18. Jahre:
Zwei Erziehungsberechtigte müssen während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.