Die Satzung über die Benutzung gemeindlicher Gebäude liegt in der Verwaltung der Gemeinde Geltendorf zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung gemeindlicher Gebäude liegt in der Verwaltung der Gemeinde Geltendorf zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.